Weil die Geschäftsprüfungskommission des Landrats eine Eintretensdebatte zum Geschäftsbericht des Kantonsspitals Baselland verlangte, drehte sich eine längere Diskussion im Parlament um die Höhe der Entschädigung des Spital-Kaders.
Fragen zu den Kaderlöhnen des Kantonsspitals Baselland
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landrats hat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2022 des Kantonsspitals Baselland (KSBL) geprüft und auf Basis der Regierungsvorlage dazu einen Bericht verfasst.
Beim KSBL handelt sich um eine strategisch wichtige Beteiligung des Kantons. Der Landrat übt gemäss dem Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance) die Oberaufsicht über das KSBL aus und nimmt Geschäftsbericht und Jahresrechnung zur Kenntnis. Grundsätzlich ist die GPK mit dem Erreichten im Berichtsjahr zufrieden. Sie stellt fest, dass die Zielerreichungsindikatoren mehrheitlich erfüllt wurden und im Rahmen der langjährigen Finanzplanung liegen.
Der GPK ist aber aufgefallen, dass die Entschädigungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung im 2022 höher waren als im 2021. Eine Erklärung für diese höheren Entschädigungen finden sich im Geschäftsbericht nicht. «Gerade diese nicht begründete höhere Entschädigung des KSBL-Kaders – wir sprechen hier von rund 220’000 CHF für 18 Personen – hat bei der GPK Fragen aufgeworfen», sagte GPK-Präsident Hannes Hänggi. Der GPK sei zwar bewusst, dass die Entschädigungen Schwankungen unterliegen, und dass es dafür bestimmt Erklärungen gibt. «Dass aber das KSBL seinem Kader in Zeiten von steigenden Gesundheitskosten höhere Entschädigungen auszahlt, dürfte der breiten Bevölkerung und den Angestellten des KSBL nur schwer zu vermitteln sein», sagte Hänggi. Die GPK erwarte hier künftig mehr Transparenz.
Der zuständige Regierungsrat Thomi Jourdan nahm wie von der GPK verlangt Stellung zur höheren Entschädigung, wobei er die Vorjahreszahlen als «Ausreisser gegen unten» darstellte und drauf hinwies, dass die Entschädigungen in den Vorjahren oft sogar höher waren. Die weiteren Votanten im Landrat waren mit dieser Erklärung nur bedingt zufrieden. Schliesslich nahm der Landrat den Geschäftsbericht 2022 des KSBL einstimmig zur Kenntnis.
Fragen zum Zubringer Bachgraben Allschwil
Weil der Bundesrat das für den Kanton so wichtige Erschliessungsprojekt «Zubringer Bachgraben Allschwil» (ZUBA) nicht ins Agglomerationsprogramm 4. Generation aufgenommen hat, stellte die FDP in einer Interpellation Fragen, wie es nun weitergeht mit dem Projekt und wie man es beschleunigen könnte. Dabei wurde auch die Idee aufgeworfen, ob man das Projekt sequenziell umsetzen könnte und in einem ersten Schritt auf die Tramerschliessung verzichten könnte. Allein schon diese Idee stiess aber auf linker Seite auf Kritik. Und auch der Regierungsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass für die Umsetzung das Einverständnis des Kantons Basel-Stadt erforderlich sei, weil ein wesentlicher Teil von ZUBA auf städtischem Boden gebaut wird – mit oder ohne Tram.
Baudirektor Isaac Reber wies darauf hin, dass dieses Baselbieter Schlüsselprojekt sehr komplex sei, nicht zuletzt, weil es im Nachbarkanton und in Frankreich gebaut werden muss. Aber – da waren sich alle im Landrat einig –, das Projekt müsse vorwärts getrieben werden, weil das Bachgraben-Areal das wichtigste Entwicklungsareal des Kantons ist. «Macht endlich vorwärts», sage Fraktionspräsident Simon Oberbeck treffend. Ob aber der Umsetzungstermin 2030 einzuhalten ist, darauf wollte sich die Regierung nicht festlegen. Aktuell sei das Bauprojekt in Bearbeitung und werde 2024 vorliegen. Danach erfolgen die Vernehmlassungs- und Bewilligungsverfahren. Weil diese in verschiedenen Gebietskörperschaften stattfinden unterliege das Verfahren «hohen terminlichen Risiken».
Folgende Gesetzesrevision hat der Landrat einstimmig beschlossen:
Hier finden Sie alle Landratsbeschlüsse der Sitzung vom 16. November 2023