In jüngster Zeit fielen dauernd Kurse der Buslinie 33 nach Schönenbuch aus. Aber auch andere von der BVB betriebene Linien im Baselbiet verzeichneten Kursausfälle. Besonders ärgerlich ist ein Kursausfall auf der 33er-Linie unter dem Tag, wenn nur ein Halbstundentakt angeboten wird. Das ist dann nicht nur für Pendler ärgerlich, sondern kann Auswirkungen haben auf den Schulplan der Primarschule in Schönenbuch. So war es einer Klasse nicht möglich, den Schwimmunterricht in Allschwil zu besuchen, weil kein Bus fuhr. Unverständlich ist auch, dass wenn ein 33er-Kurs ausfällt, das immer den Bus nach Schönenbuch betrifft und nicht einer der Kurse, die nur bis Letten oder Wanderstrasse fahren.
Dabei hat die BVB einen Leistungsauftrag vom Kanton Baselland und erhält jährlich Abgeltungen in der Höhe von rund 8.5 Millionen Franken. Da stellt sich die Frage, ob der Kanton die Leistungserfüllung kontrolliert, und ob nicht erbrachte Leistungen auch nicht bezahlt werden müssen. In einer Interpellation habe ich die folgenden Fragen gestellt:
- Erhält der Kanton Basel-Landschaft Angaben und Zahlen über die Zuverlässigkeit der bei
den BVB bestellten Leistungen? Wenn ja, wie gross ist die Ausfallquote pro Linie pro Monat seit der Gültigkeit des 9. Generellen Leistungsauftrags? - Sollte der Kanton keine Angaben über die Qualität der bestellten Leistungen erhalten, wie
stellt der Regierungsrat sicher, dass die jährlich bezahlten Abgeltungen ihre Wirkung erzielen? - Wäre es vertraglich möglich, nur wirklich erbrachte Leistungen abzugelten?
- Ist der Regierungsrat dazu bereit, sich verstärkt bei den BVB für eine zuverlässige Leistungserbringung einzusetzen und eine regelmässige Qualitätsmessung zu fordern?
- Welche Möglichkeiten zur Einflussnahme bei den BVB hat der Kanton Basel-Landschaft?
Sind die vorhandenen Organe (BVB-Verwaltungsrat und Paritätische Kommission
BVB/BLT) dazu ausreichend?