Die Überraschung war gross, als mir mitgeteilt wurde, dass ich von der Geschäftsleitung des Landrats als Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK) vorgeschlagen wurde – als Neumitglied des Landrats! Damit habe ich gleich zu Beginn der neuen Legislatur gemeinsam mit den 14 weiteren Mitgliedern der GPK die parlamentarische Oberaufsicht über die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte. In der Broschüre „Die GPK – kurz und bündig“ klingt das dann so:
Der Landrat übt die Oberaufsicht über alle Behörden und Organe aus, die kantonale Aufgaben
wahrnehmen. Dazu gehören insbesondere der Regierungsrat mit der gesamten Verwaltung, die
Justizverwaltung, die selbständigen Verwaltungsbetriebe sowie die interkantonalen und gemischt-wirtschaftlichen Organisationen (vgl. § 61 der Kantonsverfassung).
Das Gesetz und das Dekret über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz, SGS 131 / Geschäftsordnung des Landrats, SGS 131.1) sowie das Gesetz über die
Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG; SGS 314) erteilen der GPK Aufträge.
Die Mitglieder der GPK organisieren sich wiederum in fünf Subkommissionen – für jede Direktion eine:
Subkommission I:
– Finanz- und Kirchendirektion
– Landeskanzlei
– Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
– Basellandschaftliche Sozialversicherungsanstalt
Subkommission II:
– Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
– Kantonsspital Baselland
– Psychiatrie Baselland
– Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport)
Subkommission III:
– Bau- und Umweltschutzdirektion
– Sicherheitsinspektorat
– BLT Baselland Transport AG
Subkommission IV:
– Sicherheitsdirektion
– Gerichte
– Ombudsman
– Aufsichtsstelle Datenschutz
– Staatsschutz
– Post- und Fernmeldeverkehr
– Motorfahrzeugprüfstation
– BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB)
Subkommission V:
– Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Dass ich nun diese spannende Kommission präsidieren und ihre Geschäfte im Landrat vertreten darf, freut mich besonders. Auch freue ich mich auf die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern der GPK.